Die Folgen psychischer Gewalt

Emotionale Misshandlung mit verheerenden Folgen

Egal wie und wo, ob persönlich, virtuell oder anonym: Psychische Gewalt ist genau so massiv wie körperliche Gewalt. Es ist nicht das Offensichtliche, der mit eindeutigen Spuren verletzte Körper, der hier Schaden nimmt, sondern die Seele – ein lebenswichtiges Element unseres Organismuses. Das kann zu schweren bleibenden Schäden führen:

  • Opfer ziehen sich zurück
  • Leistungsabfall in Schule, Beruf und Alltag
  • Lebensmüdigkeit – latente Selbstmordgefahr
  • langfristiges Leid – Schüler, die früher gemobbt wurden empfinden auch später oft soziale Einsamkeit
  • Schlafstörungen
  • dauerhafte Nervosität
  • tiefe Verzweiflung
  • Hoffnungslosigkeit
  • Verlust früherer Grundüberzeugungen über die Welt und sich selbst
  • Schul-, Arbeits- und Berufsunfähigkeit
  • Konzentrationsstörungen
  • Grundvertrauen in sozialen Beziehungen geht verloren
  • Schreckhaftigkeit
  • Reizbarkeit
    • negative Wahrnehmung
    • erhöhte Wachsamkeit
    • Depressionen
    • psychosomatische Störungen
    • Albträume

Wie ist das Straf-Anzeigeverhalten der Opfer?

Es wird vielfach über hohe Dunkelziffern berichtet. Tatsächlich haben Opfer nur eine Möglichkeit, überhaupt einen Einfluss auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu nehmen: die Anzeige. Von da an sind sie jedoch auf sich allein gestellt. Die Bereitschaft der Opfer, überhaupt Anzeige zu erstatten, wirkt sich (nur bezüglich bestimmter Delikte) unmittelbar auf die Kriminalitätsstatistiken aus.

Betrachtet man die geschätzten (also vermuteten) Dunkelfelder, drängt sich zwangsläufig die Frage auf, weshalb eine so erhebliche Vielzahl an Straftaten eben nicht angezeigt wird? Lässt man jene Delikte außen vor, bei denen die Opfer bewusst auf eine Anzeige verzichten, weil sich in ihren Augen die Mühe nicht lohnt, weil einfach kein großer oder hoher monetärer Schaden verursacht wurde, bleibt als Antwort nur, dass in Bevölkerung großer Zweifel an der Effektivität der Strafverfolgungsorgane bestehen.

Der von juristischen Organen kolportierten Wertung, hierbei handele es sich um Vorurteile, lassen wir dahingestellt. Fakt ist, dass Misstrauen und Zweifel vorhanden sind. Kein Wunder, erhalten gerade Opfer psychischer Gewalt von den Strafermittlungsbehörden ablehnende Antworten, wie diese eines traumatisierten Gewaltopfers:

„Ich selbst wurde von jemand anderem psychisch fertig gemacht, es wurden Gerüchte über mich verbreitet bei meiner Partnerin, meinen Arbeitskollegen, unseren Freunden und Verwandten. Mir wurde dann nach der Anzeige mitgeteilt, was die beschuldigte Person mir angetan hätte, sei nicht strafbar, ich könne das nicht beweisen, es wurde sogar in Frage gestellt, dass es überhaupt so passiert sei, wie ich es geschildert hatte. So etwas soll nicht strafbar sein? Warum nicht, konnte ich daraus nicht erkennen. Mein persönlicher Fall wurde von der Staatsanwaltschaft wie ein einfacher „Streit“ zwischen zwei Leuten behandelt, und ich wurde auf die Privatklage verwiesen.“

Ist ein weiterer Grund die Angst vor dem Täter oder haben die Opfer ebenso große Angst vor den Reaktionen derjenigen, die ihnen eigentlich helfen sollen? Weiterhin sind einige Opfer-Experten im Hinblick auf die Anzeigenbereitschaft der Ansicht, diese würde insbesondere gesteigert durch das angeknüpfte Einstreichen der Versicherungssumme.

Liebe „Experten“: Richtig ist, Versicherungen regulieren versicherte Schäden nur, wenn diese auch angezeigt wurde. Falsch: Es wirkt wie Hohn. Als wenn psychische Gewalt ein Fahrrad- oder Autodiebstahl wäre. Hier nicht klar zu differenzieren, wird den Mut zur Anzeige ganz sicher nicht steigern.